7. Umweltbeauftragten-Kongress

Impressionen

Wenn Sie sich einen bildlichen Eindruck vom 7. UBA-Kongress machen wollen, können Sie dies in der Galerie.
Die Videos der Vorträge finden Sie weiter unten jeweils bei den einzelnen Referenten und in Gesamtüberblick aller Kongresse hier.

Programm

Folgende Referenten und Themen waren auf dem Kongress 2019 vertreten:


„Damit Lärm und Vibration nicht krank machen“

Heike Bauerfeld | Infraserv Höchst

Aus gutem Grund ist streng reguliert, wie Mitarbeiter am Arbeitsplatz vor Lärm und Vibrationen zu schützen sind – nicht zuletzt durch den Zungenbrecher LärmVibArbSchV. Es wird erläutert, welche Verpflichtungen daraus für den Arbeitgeber erwachsen. Dazu wird eine praxisorientierte, kostengünstige und nachhaltige Vorgehensweise in Anlagen der chemischen Industrie vorgestellt, die auch die Dokumentation der Maßnahmen zur Vibrationsverminderung an der Quelle beinhaltet.
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„Neuerungen im Abfallrecht und im ElektroG“

Regierungsoberrat Reinhold Petri | Regierungspräsidium Darmstadt

Gewerbeabfallverordnung, Verpackungsgesetz, Elektronikgesetz, EU-Kunststoffstrategie, POP-Überwachungsverordnung und ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz im Sommer nächsten Jahres sind nur einige Stichworte des derzeitigen „Veränderungsdrucks“ im deutschen Abfallrecht. Stoffströme werden neu geordnet, neue Verantwortlichkeiten begründet und die Beweis- und Darlegungslast in vielen Fällen „überforderten“ Abfallerzeugern aufgebürdet. Vielerorts werden seit Jahren beanstandungslose Verfahrensweisen in der betrieblichen Entsorgungslogistik in Frage gestellt. Bürokratie- und Entsorgungskosten steigen kräftig an.
Der praktische Vollzug dieses umfangreichen und sich ständig verändernden abfallrechtlichen Regelwerkes stellt die betroffenen Akteure vor große Herausforderungen, die nicht selten erhebliche Haftungskonsequenzen nach sich ziehen.
Anhand von ausgewählten Fallbeispielen aus der Praxis sollen herausragende Inhalte der Veränderungen beispielhaft beleuchtet und praktische Hinweise für den Vollzug gegeben werden.
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„Schnittlinienbetrachtung – Gefahrgutrecht | Gefahrstoffrecht | Abfallrecht“

Dr. Joachim Brand | KIT – Karlsruher Institut für Technologie

In jüngster Zeit wurden für Abfälle die Bestimmungsregeln an das neue System des europäischen Chemikalienrechts angepasst.
Die Gefahrenklassen und –kategorien (CLP-Verordnung) wurden in das Abfallrecht übernommen und darüber hinaus das bloße Vorhandensein bestimmter persistenter organischer Schadstoffe (POP-Verordnung) einstufungsrelevant.
Gleichzeitig unterliegen i.d.R. gefährliche Abfälle den komplexen Vorschriften des Gefahrgutrechtes. Die Feststellung der Transportzulässigkeit, der Gefahrenklasse, möglicher Nebengefahren und die Bestimmung des Gefahrengrades ist gerade bei Abfällen eine besondere Herausforderung. Dies liegt an einer gewissen inhaltlichen wie herkunftsmäßigen Unbestimmtheit und an einer nicht selten mehr oder minder wechselnden Zusammensetzung. Der vorliegende Vortrag soll die Schnittlinien zwischen Abfall- und Gefahrgutrecht beleuchten und anhand von Fallbespielen das Regelungsdickicht verstehen helfen.
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„Die neue 45001 – Arbeitsschutzmanagement“

Robert Bernacik | mainconsultant

Was heisst Beschäftigte in die Konsultation und Beteiligung einzubeziehen? Was ist bei der Beschaffung zu berücksichtigen und wozu ist die Definition des Anwendungsbereiches gut?
Diese und weitere Fragen stellt die neue ISO 45001, deren Übergangsfrist am 11.03.2021 endet.
Der Referent arbeitete an der Entstehung der ISO 45001 mit, kann somit die Intentionen der (neuen) Forderungen erläutern und als Auditor Praxisbeispiele zur Umsetzung geben.
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„Sind Ihre Maschinen CE-konform?"

Thomas Tadday | Infraserv Höchst

Laut EU-Verordnung muss der Hersteller einer Maschine mit dem CE-Kennzeichen erklären, dass diese den geltenden EU-Anforderungen genügen. Diese Herstellerverantwortung kann jedoch auf den Betreiber der Maschine zurückfallen, also auf Sie, wenn Sie z.B. wesentliche Veränderungen an der Maschine vornehmen, einzelne Maschine4n zu einer integrierten Maschine verketten etc.
Hier erfahren Sie, welche Aufgaben dann zu erledigen sind und wie Infraserv Ihnen dabei helfen kann.
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„Ausgepackt: Was das neue Verpackungsgesetz bringt“

Oliver Kanz | PARTSLIFE GmbH

Am 01.01.2019 ist in Deutschland das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten und hat die bis dahin gültige Verpackungsverordnung abgelöst. Betroffene Unternehmen sind seitdem mit zahlreichen Veränderungen und neuen, teils schwer umsetzbaren Verpflichtungen konfrontiert.
Der Vortrag wird einen Überblick liefern, welche Anforderungen nun an Erstinverkehrbringer von Verpackungen gestellt werden, welche Maßnahmen daraus resultieren und welche Risiken bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben resultieren können.
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