6. Umweltbeauftragten-Kongress

Impressionen

Wenn Sie sich einen bildlichen Eindruck vom 6. UBA-Kongress machen wollen, können Sie dies in der Galerie.
Die Videos der Vorträge finden Sie hier.

Programm

Folgende Referenten und Themen waren auf dem Kongress 2018 vertreten:


Modernes Abfallmanagement

Horst Herzog | Infraserv Höchst

Maßnahmen zur Prozessoptimierung und wachsende Behördenanforderungen werfen immer wieder Fragen zu abfallrechtlichen und abfalltechnischen Themen auf. Unsicherheit herrscht oft vor allem bezüglich des Preises und/oder der dauerhaften Entsorgungssicherheit für bestehende Entsorgungswege. Auch bei der Erarbeitung neuer Genehmigungsszenarien, dem grenzüberschreitenden Abfallexport oder bei spezifischen Abfallproblemen benötigen Unternehmen häufig Expertenrat.
Horst Herzog ist Leiter Abfall- und Altlastenmanagement bei Infraserv Höchst.
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Aktuelle Rechtsetzungsprojekte ...

Dr. Frank Petersen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsrecht gibt es verschiedenste Gesetze und Rahmenrichtlinien, die bei dem Abfall-Management eine Rolle spielen. Einen Überblick über die diversen Verordnungen gibt Dr. Frank Petersen in seinem Vortrag. Dabei beleuchtet er Quoten für Wiederverwertung und Recycling einzelner Stoffe und schneidet Themen wie die „Abfalleigenschaften“ und „Herstellerverantwortung“ an. Durch Heranziehen anschaulicher Fälle des Bundesverwaltungsgericht werden rechtliche Aspekte aufgezeigt. Die EU-Ebene der Kreislaufwirtschaft wird ebenso betrachtet.
Dr. Frank Petersen ist Referatsleiter beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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Gefahr erkannt – Gefahr gebannt

Dr. Gitta Weber | Infraserv Höchst

Nur gegen Gefährdungen, die bekannt sind, lässt sich etwas tun. Die Gesundheit Ihrer Beschäftigten ist die Grundlage für die Produktivität Ihres Unternehmens, die Qualität der Produkte sowie Ihres Images als Arbeitgeber. Daneben hat der Schutz der Umwelt und der Nachbarschaft höchste Priorität. Dr. Gitta Weber erläutert, wie Gefährdungsbeurteilungen sinnvoll erstellt werden und welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden können. Dabei geht es um Aspekte wie Rechtssicherheit, Vermögensschutz, Gesundheitsschutz und Produktivität.
Dr. Gitta Weber ist Leiterin Messstelle für Gefahrstoffe bei Infraserv Höchst
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Die praktische Umsetzung der AWSV

Dipl. Ing. Manfred Szczesny | Merck Darmstadt

Die AWSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) ist nunmehr über ein Jahr geltendes Recht. Die ersten Erfahrungen im praktischen Vollzug sind zweigeteilt. Wie bereits zu erwarten war, variieren Umsetzung und Problemstellungen von Bundesland zu Bundesland z.T. erheblich. Die im Juli 2017 aufgrund eines EuGH-Urteils notwendig gewordenen Änderungen des Eignungsfeststellungsverfahrens (§ 63 WHG) ist Teil des Erfahrungsspektrums. Die vorhandenen technischen Regeln (TRwS) orientieren sich weiterhin größtenteils an der Muster-VAWS von 1999. Die erforderliche Überarbeitung der Regelwerke wurde begonnen, d.h. für einige Bereiche liegen Entwürfe vor. Auch die Änderungen der Gefahrstoffverordnung haben Auswirkungen auf die AWSV.
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Auswirkungen des neuen Störfallrechts

Prof. Dr. Christian Jochum

Seveso III sollte neben der Umsetzung des CLP-Systems (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) im Anhang 1 nur Angleichungen an bereits existierende EU-Regeln und Klarstellungen bringen. Aus der Sicht vieler Anwender sind das Ergebnis und die Umsetzung in deutsches Recht leider nicht so trivial. Die derzeit in Arbeit befindliche technische Anleitung (TA) Abstand wird für erhebliche Unruhe sorgen, da teilweise erhebliche Restriktionen zu erwarten sind. Die praxiserprobten vereinfachte Genehmigungsverfahren werden für Betriebsbereiche nach StörfallV erheblich erschwert. Auch der Punkt das nunmehr Lagerbrände berücksichtigt werden müssen ist mit Mehraufwand wie fachlichen Fragen verbunden. Der Beitrag bringt Sie zu diesen zentralen Fragen wie auch weiteren Auswirkungen des neuen Störfallrechtes auf den neuesten Stand.
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Ein Jahr Gewerbeabfallverordnung ... eine kritische Betrachtung aus der Sicht der Abfallerzeuger

Regierungsoberrat Reinhold Petri | Regierungspräsidium Darmstadt

„Die GewAbfV ist eine Verordnung, die unter bürokratischen „Laborbedingungen“ entstanden ist und den Entsorgungsalltag kaum ausreichend berücksichtigt“. Der rigide Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung und die damit verbundenen Darlegungs- und Beweispflichten stoßen bei vielen Erzeugern auf großes Unverständnis. Dabei ist unbestritten, dass ein erfolgreicher Vollzug der Gewerbeabfallverordnung von einem erkennbaren „Kontrolldruck“ durch die Abfallbehörde abhängig ist. Nach dem hessischen Statistischen Landesamt gibt es in Hessen ca. 284.000 Gewerbebetriebe und ca. 35.000 Baustellen, die der Gewerbeabfallverordnung unterworfen sind, d.h. eine hohe Überwachungsdichte ist schon aufgrund der Anzahl nicht zu leisten. Insgesamt stellt sich die Frage ob das Gewollte mit dieser Version der Gewerbeabfallverordnung (18.April 2017) erreicht werden kann, oder aufgrund vielfältiger Lücken auch diese wie die erste Ausgabe vom 19. Juni 2002) in der Bedeutungslosigkeit versinkt.
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